Der Fall Nathalie: Wird eine Entführung geplant?

Basel/Solothurn/Dornach (pts033/05.08.2021/15:45) – Das heute 9jährige Mädchen Nathalie* berichtete, Satansrituale mit vielfachen Folterungen erlebt zu haben. Eine Reihe von Experten bescheinigen die Authentizität seines Berichts. Der mutmaßliche Kinderschänder und Satanist, der Kindsvater, ist nach wie vor frei. Gegen ihn läuft eine Strafuntersuchung.

Vorab ein Hinweis als dringende Warnung: Sollte einem Unterstützer des Kindes Nathalie oder Nathalie selbst nur ein Haar gekrümmt werden, gehen sofort 40 mutmaßliche Täternamen an die Öffentlichkeit!

Der mutmaßliche Vergewaltiger hatte Nathalie wiederholt gedroht sie umzubringen, falls sie sprechen würde. Dass Nathalie und ihre Beschützer von bewaffneten Männern bedroht oder im Auto verfolgt wurden, und auch sonstige Schikanen zu erdulden haben, sei hier nur kurz erwähnt. In der gesamten bisherigen Dokumentation fällt auf, dass sämtliche Behörden gegen das Kind arbeiten, insbesondere Justiz und Strafverfolgungsbehörden. Um ein weit verzweigtes Pädo-Satanisten-Netzwerk zu schützen?

1. Plant der mutmaßliche Kinderschänder und Satanist Nathalie zu entführen?

Artikel 260 des „Schweizerischen Strafgesetzbuches“ besagt: „Strafbare Vor­bereitungs­hand­lun­gen … Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer planmäßig konkrete technische oder organisatorische Vorkehrun­gen trifft, deren Art und Umfang zeigen, dass er sich anschickt, eine der folgenden strafbaren Handlungen auszuführen: … Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183) … „. Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de # book_2/tit_12/lvl_d5290e715

Es gibt schriftlich festgehaltene Zeugenaussagen, dass der mutmaßliche Kindervergewaltiger einen Pflegeplatz für Nathalie sucht.

Er würde eine Pflegefamilie suchen, die das Kind quasi hoch offiziell aufnehmen sollte. Er sucht demnach einen Pflegeplatz für ein 9jähriges Mädchen. Weitere Zeugen können sich gerne bei dieser Redaktion melden (Kontaktdaten ganz unten).

2. Welche Rolle spielt Staatsanwalt Ralph Müller?

Die Hausdurchsuchung: Staatsanwalt Ralph Müller hat erst nach mehr als vier Monaten eine Hausdurchsuchung beim mutmaßlichen Kinderschänder veranlasst. Die BaZ schreibt (Zitat): „Für den ehemaligen Polizeikommandanten Markus Mohler, der die Aussagen des Kindes vor der KJP-Oberärztin einsehen konnte, sind das ungeheuerliche Vorgänge: ‚Allein aufgrund dessen, was man weiß, besteht Anlass, diesen Mann als triebgestört und pädophil einzuschätzen‘. Es sei auch bekannt, dass solche Menschen andere Opfer zu angeln pflegen: ‚Deshalb ist es enorm wichtig, wegen des dringenden Verdachts schwerstwiegender Delikte beim mutmaßlichen Täter umgehend das Haus zu durchsuchen und sämtliche elektronischen Geräte sicherzustellen‘, sagt Mohler“ … „Nur widerwillig und auf Druck zahlreicher Personen von außen forderte er schließlich die Videoaufnahmen beim KJP ein, um erst am 13. Mai [ 2020 ] eine Hausdurchsuchung vorzunehmen“ … „Für Markus Mohler ist klar, dass die Aussagen des Kindes authentisch sind. ‚Solche Schilderungen können nicht geframt werden‘, sagt Mohler. Gleiches sagt auch Psychiater und Präventionsexperte Werner Tschan, Fachmann für Traumafolgestörungen nach sexueller Gewalt. ‚Es ist ausgeschlossen,dass Kinder in diesem Alter solche Erlebnisse in dem Detaillierungsgrad erfinden können‘, sagt er …“. Quelle: https://www.pressetext.com/nfs/252/323/pdf/0.pdf

Die Untersuchungshaft: „Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn führt zwar eine Strafuntersuchung, hat aber den Vater nicht wie sonst in solchen Fällen üblich in Untersuchungshaft genommen. Nachdem eine WG-Genossin die Beschreibungen des Kindes teilweise schriftlich bestätigt hatte, hat der Kindsvater Kontakt aufgenommen und versucht, die Wiederaufnahme dieser Meldung zu verhindern. Das reicht der Solothurner Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht, den Kindsvater wegen Kollusionsgefahr in Gewahrsam zu nehmen“ schreibt die BaZ. Quelle: https://www.bazonline.ch/kein-strafverfahren-gegen-chefaerztin-der-kinderpsychiatrie-baselland-647131856990

Die Anzeige: „Nun haben vier Anzeigesteller reagiert, darunter Kantonsrätin Stephanie Ritschard, und den verfahrensleitenden Staatsanwalt Ralph Müller angezeigt. Er habe dringend gebotene Handlungen gegen den Kindsvater unterlassen, verschleppt und entscheidende Maßnahmen zur Beweisaufnahme sowie zur Spurensicherung und zur Sicherung des Umfeldes des schwer Beschuldigten über Monate aktiv und passiv verweigert. Ebenso ist eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Solothurner Staatsanwaltschaft eingereicht worden“. Quelle: https://www.bazonline.ch/kein-strafverfahren-gegen-chefaerztin-der-kinderpsychiatrie-baselland-647131856990

Die Ablehnung: Anzeige und Beschwerde wurden zurückgewiesen.

Das Gutachten: Bislang haben bereits eine Reihe mutmaßlicher Pädokrimineller ihren Sessel geräumt bzw. räumen müssen, jedenfalls vorübergehend. Die Strippenzieher im Hintergrund werden kein Problem haben, diese Verluste in ihrer Pädo-Szenerie auszugleichen. Sie wissen, wie ihre Strukturen zu schützen sind, und diskreditieren zu diesem Zweck überlebende Zeugen, also das Mädchen Nathalie und ihren Beschützerkreis. Das geeignetste Mittel hierfür ist ein psychologisches Glaubwürdigkeitsgutachten.

Staatsanwalt Ralph Müller aus Solothurn gibt also am 25.1.2021 ein Gutachten in Auftrag. Es soll darlegen, inwieweit Nathalie geglaubt werden könne. Im Betreff dieses Gutachtens wird festgehalten: „Sexuelle Handlungen mit einem Kind“, „Vergewaltigung“, „sexuelle Nötigung“, „Pornografie“ und „Drohung etc“. Unter „etc“ dürfte der Staatsanwalt die Berichte Nathalies zu Sodomie, Ekeltraining [ 1 ] , zwangsweiser Anwesenheit bei Folterungen, Morden und Verscharren von Getöteten, Morddrohungen, Geldübergaben und diverse weitere Aspekte ritueller Gewalt meinen.

Frau Prof. Dr. Susanna Niehaus, Fachpsychologin für Rechtspsychologie, übermittelt ihr Aktengutachten an den Staatsanwalt im Juli 2021. Ein Aktengutachten, das sich auf teilweise fehlerhafte, unvollständige und dem Beschützerkreis um Nathalie teilweise vorenthaltene Akten stützt.

Auf den Seiten 3 und 4 hält die Gutachterin fest: “ [ Nathalies ] Mutter … wurde am … 2019 sowie am … 2020 als Auskunftsperson polizeilich zu ihrer Kenntnis über die in Frage stehende Sache einvernommen“ und: “ [ Nathalie ] selbst wurde am … 2020 sowie am … 2020 audiovisuell einvernommen. Bei der ersten Einvernahme wusste die Probandin kaum Relevantes zu berichten (er habe mal blutt [ nackt ] gekocht, … Nacktbadestrand … dort habe sie nackt schwimmen müssen, andere Leute seien auch nackt im Wasser gewesen, der Beschuldigte habe ihr ein Plakat mit Fudis [ kindersprachlich; Ärsche, Pos, Gesäße ] gezeigt; er habe immer gewollt, dass sie mit ihm auf das WC gehe und ihm und seinem Schnäbi [ Penis ] zuschaue, wenn er auf’s WC gegangen sei, habe er etwas Grusiges gemacht – er habe die Haut am Schnäbi vor und nach dem Bisseln zehnmal bewegt, … sie finde ihn wahnsinnig grusig und wolle nicht mehr zu ihm, …“.

Prof. Dr. Niehaus fährt in ihrem Gutachten über Nathalie fort: „… fünf Monate später machte sie umfangreiche, schwer belastende Aussagen gegen den Beschuldigten, berichtete u.a. über wiederholte Vergewaltigungen, Misshandlungen, Todesdrohungen und Tötungen zahlreicher Personen …“.

Auf Seite 4 des Gutachtens wird eine Zeugin zitiert. Sie hätte angegeben, „nie etwas beobachtet zu haben, was auf sexuellen Missbrauch … schließen lasse“, … „sie sei aber jetzt überzeugt, dass der Beschuldigte seine Tochter vergewaltigt habe, weil dies in der Zeitung gestanden habe, und der Autor geschrieben habe, dass ein Kind sich das nicht ausdenken könne“. Die Gutachterin erwähnt nicht, dass die Zeugin schon früher Folgendes zum mutmaßlichen Kinderschänder ausgesagt hatte: „Auffällig war, dass er sich immer mit Nathalie in der Toilette einschloss. Sie waren bis zu 15 Minuten dort. Ein (damals) sechsjähriges Kind kann schon längst allein auf die Toilette gehen“, und schreibt weiters, dass sie „Nathalie dabei laut schreien und weinen gehört habe“ und „Ich wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass meine Aussage schwere Folgen für den Vater haben könnte. Plötzlich habe ich gemerkt, dass sie (Berchtold und R.) mich eigentlich gar nicht hören wollten. Es schockierte mich, dass für sie festzustehen schien, dass der Kindsvater im Recht ist, mit seinem Kind zu machen, was er will“ … „Es kam noch schlimmer. Sie haben behauptet, dass ich von Nathalies Mutter, die ich eigentlich gar nicht kenne, geschickt wurde, um gegen den Kindsvater auszusagen“. Diese Aussagen lassen nicht nur auf Missbrauch schließen, sondern belegen auch, dass die Zeugin beeinflusst worden war. Zitat: „Kesb-Beiständin manipuliert Zeugin … Eine Mitbewohnerin hat Missbräuche an der kleinen Nathalie gemeldet“. Quelle: https://www.pressetext.com/nfs/252/323/pdf/2.pdf

Eine Person aus dem Unterstützerkreis Nathalies sieht das Gutachten so: „Das Gutachten selbst ist von A-Z tendenziös verfasst. Es strotzt auch von falschen Behauptungen, Verdrehungen und absichtlichem Missverstehen“. Sie erläutert das anhand von einigen Beispielen und stellt weiters fest: „Meine Hauptkritik trifft aber die fachliche Ebene. Frau Niehaus negiert völlig die inzwischen umfangreiche Forschung zum Thema Traumatisierung. Sie behauptet, wie man das vor 50 Jahren noch konnte, dass das Gedächtnis bei Traumatisierten nicht anders wäre, als bei Nichttraumatisierten, dass sich Missbrauch in keiner Weise im Verhalten eines Kindes ablesen ließe, dass es nicht stimme, dass Kinder im Spiel (z.B. mit Puppen) Erlebtes nachspielen und so bewältigen etc.

Dabei stützt sie sich vor allem auf drei Autoren (Volbert, Köhnken, Erdmann) und ihre eigenen Publikationen und ignoriert die inzwischen beachtlich angewachsene Trauma-Forschung.

Grundlagenwerke zur Traumaforschung, wie diejenigen von Nijenhuis (Nijenhuis: Die Trauma-Trinität: Ignoranz – Fragilität – Kontrolle: Enaktive Traumatherapie) werden nicht genannt und die entsprechenden neueren Forschungen ignoriert. Weil sie diese Forschungen bezüglich Traumatisierung nicht einbezieht, kann [ Nathalies ] Verhalten und auch das erst allmähliche Sprechen-Können über die schrecklichen Ereignisse und das allmähliche Wieder-Erinnern des Verdrängten, nicht richtig gedeutet werden“.

3. Warum wird zensiert?

Zu den Veröffentlichungen im Anhang (Sonntagszeitung, Tagesanzeiger) zu Jeffrey Epstein wurde Folgendes kommentiert: „Nicht nur die US-Justiz ist pervertiert – das ist ein weltweites Phänomen. Menschliche Justiz ist machtdurchdrungen und männlich sexualisiert. Das zeigt auch das jüngste Basler Vergewaltigungsurteil. Auch der Fall ‚Nathalie‘ ist von diesem Gift betroffen. Anstatt dass man die kohärenten Schilderungen des Mädchens endlich ernst nimmt und an den von ihm beschriebenen Orten endlich forensisch tätig wird, wird Nathalies Mutter der Beeinflussung und Behinderung des (nicht stattfindenden) Strafverfahrens gegen den Vater bezichtigt, während die Täterinnen und Täter weiterhin auf freiem Fuß sind“. Kurz nach Erscheinen dieses Kommentars verschwand der Artikel vom Netz.

4. Fragen:

– Plant der mutmaßliche Kinderschänder Nathalie zu entführen? – Warum sollte er sich mit einer völlig unnötigen Fremdplatzierung eines neunjährigen Mädchens befassen? – Wer oder was gibt ihm die Sicherheit, solche Tätigkeiten problemlos durchführen zu können? – Ist seine Suche nach einem Pflegeplatz mit der KESB oder anderen Behörden abgesprochen? – Warum hat er trotz der laufenden Strafuntersuchung gegen ihn noch immer das Sorgerecht? – Warum ignoriert der Staatsanwalt die Feststellungen sowohl des Polizeikommandanten als auch des Psychiaters und Präventionsexperten? – Warum hat der Staatsanwalt nach über 1 Jahr Ermittlung keine Erkenntnisse? – Könnte es sein, dass er auf „Anweisung von oben“ handelt, um einen Pädo-Ring zu schützen? – Oder kann es sein, dass er von sich aus einen Pädo-Ring schützt? – Warum werden Mutter und Kind von einer Vorladung zur nächsten, von einer Begutachtung zur nächsten beordert, während der mutmaßliche Kindervergewaltiger und Satanist nur ein Mal vorgeladen wurde, dort seine Aussage verweigerte, und nie begutachtet wurde? – Warum stuft die psychologische Gutachterin es als etwas „kaum Relevantes“ ein, wenn das Kind davon berichtet, dass sein mutmaßlicher Vergewaltiger nackt kocht, vor dem Kind onaniert, es mit anderen Nackten nackt zu schwimmen zwingt oder dem Kind Nacktfotos zeigt? – Warum bezeichnet die Gutachterin diese von ihr schriftlich festgehaltenen, nach validen internationalen Standards klar definierten Missbrauchskriterien als etwas „kaum Relevantes“? – Warum stellt die Gutachterin die Zeugin so dar, als würde sie nichts beobachtet haben, und als würde sie nur das glauben, was in einer Zeitung steht? – Warum ignoriert die Gutachterin, dass die Zeugin klare Aussagen zum mutmaßlichen Kindesmissbrauch getätigt hatte, dafür massiv unter Druck gesetzt wurde, und es ein diesbezügliches Strafverfahren wegen Zeugenbeeinflussung gab?

„Die weltweit wirksamste Verteidigungsstrategie bei Anklagen wegen Sexualdelikten besteht darin, die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage in Zweifel zu ziehen“ Quelle: Sammelband „Das Schweigen brechen“, Hrg. Verein CARA, Seite 55 ff. https://www.verein-cara.ch (Anmerkungen der Red. sowie Pseudonyme in eckigen Klammern innerhalb der Zitate)

5. Rückblick:

Teil 1, 20.06.2020: https://www.pressetext.com/news/der-fall-nathalie-8-jaehriges-maedchen-rituell-missbraucht-taeterschutz-durch-behoerden-.html Teil 2, 20.10.2020: https://www.pressetext.com/news/der-fall-nathalie-8-jaehriges-maedchen-rituell-missbraucht-taeterschutz-durch-behoerden-teil-2-.html Teil 3, 28.11.2020: https://www.pressetext.com/news/der-fall-nathalie-schuetzen-schweizer-behoerden-satanismus-und-extremsten-kindesmissbrauch-teil-3-.html Teil 4, 26.02.2021: https://www.pressetext.com/news/der-fall-nathalie-das-kind-hat-die-hoelle-ueberlebt-mutmasslicher-kinderschaender-nach-wie-vor-frei.html Teil 5, 12.07.2021: https://www.pressetext.com/news/der-fall-nathalie-journalist-balz-bruder-ermordet-.html

Weitere Publikationen zum Fall Nathalie:

18.6.2021: https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/kanton-solothurn/kesb-thal-gaeudorneck-thierstein-82000-franken-wurden-fuer-nathalies-juristischen-beistand-gesammelt-anspruch-darauf-hat-die-mutter-nicht-ld.2153097?mktcid=smsh&mktcval=WhatsApp 17.2.2021: https://www.oltnertagblatt.ch/solothurn/kanton-solothurn/vorwuerfe-kritik-an-der-verfahrensfuehrung-geaeussert-im-fall-nathalie-greift-nun-der-oberstaatsanwalt-ein-ld.2103005?reduced=true https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/kanton-solothurn/vorwuerfe-kritik-an-der-verfahrensfuehrung-geaeussert-im-fall-nathalie-greift-nun-der-oberstaatsanwalt-ein-ld.2103005 05.6.2020: https://www.bazonline.ch/kein-strafverfahren-gegen-chefaerztin-der-kinderpsychiatrie-baselland-647131856990 03.6.2020: https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/kanton-solothurn/fall-nathalie-noch-eine-strafanzeige-ld.1421597 28.5.2020: https://www.bzbasel.ch/solothurn/kanton-solothurn/8-jahrige-missbraucht-gegen-den-vater-lauft-eine-strafuntersuchung-ld.1421119 27.5.2020: https://www.bzbasel.ch/solothurn/kanton-solothurn/erneut-massive-vorwurfe-kesb-blieb-trotz-meldungen-und-beschwerden-untatig-ld.1420869

Hintergrund-Informationen:

[ 1 ] : https://pandorasshowcase.wordpress.com/tag/ekeltraining/

– https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/sexuell-missbrauchten-kindern-wird-oft-nicht-geglaubt,6ct38d9j6mw36ctg6wvk2cht68rkc – https://www.srf.ch/audio/regionaljournal-aargau-solothurn/kinderschaender-william-w-bleibt-in-sicherheitshaft?id=12025971 – https://www.infoportal-rg.de/meta/begriffserklaerungen/ – https://www.srf.ch/news/regional/aargau-solothurn/schlag-gegen-kinderpornografie-zuercher-polizei-verhaftet-mutmasslichen-aargauer-paedophilen – https://www.nau.ch/news/schweiz/im-fall-william-justizbehorden-haben-sich-richtig-verhalten-65578377 – https://www.aargauerzeitung.ch/solothurn/olten/funf-jahre-haft-und-unbefristet-psychiatrie-fur-den-peiniger-werner-c-ld.1599809 – https://www.watson.ch/schweiz/solothurn/189090391-staatsanwalt-in-olten-fordert-verwahrung-fuer-beschuldigten-paedo-taeter – https://www.20min.ch/story/paedophiler-lehrer-landete-nicht-auf-schwarzer-liste-464299577386 – https://www.blick.ch/schweiz/teil-eines-paedo-rings-solothurner-lehrer-unter-kinderporno-verdacht-id3334278.html – https://www.blick.ch/schweiz/mittelland/verurteilter-paedo-lehrer-von-muemliswil-so-war-auch-in-pfaeffikon-zh-aktiv-lehrer-geilt-sich-an-kindern-auf-und-verraet-sich-selbst-id4680728.html – https://www.solothurnerzeitung.ch/limmattal/region-limmattal/er-verbreitete-bilder-im-pado-chat-bei-der-masoala-halle-schnappte-die-falle-zu-ld.2074938 – https://www.20min.ch/story/paedosexuelle-versuchen-vertrauen-aufzubauen-385489150647 – https://www.srf.ch/news/schweiz/urteil-des-bundesgerichts-paedosexueller-straftaeter-bleibt-in-sicherheitshaft – https://www.spiegel.de/panorama/tagebuch-eines-paedophilen-a-1037844.html – https://www.kinderheime-schweiz.ch/de/pdf/sexueller_missbrauch_kinderheim_kloster_fischingen_sonntagsblick_4april2012.pdf – https://www.20min.ch/story/ueber-80-lehrer-stehen-auf-der-paedo-liste-447066023343 – https://www.20min.ch/story/keine-schwarze-liste-fuer-paedo-therapeuten-151886590479 – https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/sexuell-missbrauchten-kindern-wird-oft-nicht-geglaubt,6ct38d9j6mw36ctg6wvk2cht68rkc – https://www.infoportal-rg.de/juristische-fragen-und-antworten/wer-sind-die-taeter/ – https://www.youtube.com/watch?v=35_WIBoTWVU – https://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4lligkeitsgutachten – https://www.u-haft.ch/voraussetzungen/kollusionsgefahr

… wird fortgesetzt

*Name geändert

(Ende)

Aussender: Verein VICTIMS MISSION Ansprechpartner: Sissi Kammerlander Tel.: 0043 676 7807229 E-Mail: victimsmission@protonmail.com Website: www.pressetext.com/pressmap?id=1486258