Achtung: Fluchtwege an Weihnachten und Silvester nicht mit Geschenken, Weihnachtsbäumen, Sekt und Feuerwerk versperren

Wien (pts007/22.12.2021/09:10) – Die Sicherheitsexperten der ISHAP Gebäudedokumentation GmbH prüfen gemäß der ÖNORM B1300 laufend Fluchtwege, Paniktüren, Rauchmelder und die allgemeine Sicherheit in Wohn- oder Bürogebäuden. „Es ist erschreckend, wie oft wir vor versperrten oder verstellten Notausgängen stehen und keiner hat es gemerkt. Im Katastrophenfall sind das Todesfallen für die Bewohner oder Nutzer des Hauses“, so Michael Notz, zertifizierter B-1300-Experte und Teamleiter bei der ISHAP Gebäudedokumentation GmbH, die im Kundenauftrag in ganz Österreich Objektsicherheitsbegehungen durchführt. Gerade zu Weihnachten verstellen Weihnachtsbäume, Feuerwerkskartons oder Bierkisten Gänge, Garagen und Fluchtwege. Notz: „Hier muss man als Hausverwalter oder Immobilienverantwortlicher aktiv werden, um bei einem Unfall nicht vor Gericht zu landen, weil man nicht für entsprechende Sicherheit gesorgt hat.“

Infos zu Gebäude-Sicherheitschecks und den Vorteilen einer Objektsicherheitsbegehung: https://www.gebäudedokumentation.at

Realität übertrifft die wildesten Fantasien

„Niemand kann sich vorstellen, welche Dinge vor Notausgängen oder Fluchtwegen platziert werden. Da verwundert es nicht, wenn es jedes Jahr erneut zu unzähligen Unfällen kommt, die sogar zum Tode führen können“, so Notz, der mit seinem Expertenteam von ISHAP damit täglich konfrontiert ist. „Die wenigsten Hausbesitzer oder Hausverwalter wissen, wie schnell sie selbst zur Verantwortung gezogen werden können, wenn etwas passiert. Denn das österreichische Recht kennt keine Gnade mit Verantwortlichen, die ihre Plichten im Bereich Sicherheit nicht ernst nehmen oder vergessen. Ereignen sich Unfälle, werden die Eigentümer und die Hausverwaltung dafür verantwortlich gemacht.“

Hohe Strafen für Hausverwalter und Immobilien-Verantwortliche

Ein Vernachlässigen der Verkehrssicherungspflicht hat hohe Strafe zur Folge und kann bei Verletzungen oder Todesfolge auch in eine mehrjährige Haftstrafe münden. Daher dokumentiert ISHAP bei seinen Objektsicherheitsbegehungen nach ÖN B1300 alle potenziellen Gefahrenquellen in Gebäuden digital und mit Foto.

Notz: „Meist sind es ohnehin nur Kleinigkeiten, die schnell behoben sind, die aber zur Katastrophe führen können, wenn da nichts passiert. Durch unsere Kontroll- und Überprüfungsarbeit sind Immobilienverantwortliche rechtlich deutlich besser abgesichert, sollte es doch einmal zu einem Unfall kommen. Unsere Digitale Dokumentation gilt vor Gericht als Beweis.“

Durch die Sicherheitsbegehung gemäß der ÖN B1300 werden Probleme rechtzeitig erkannt und die Beweisführung bei Gerichtsklagen und Schadenersatzverfahren deutlich erleichtert. Infos zu den rechtlichen Vorteilen von B-1300-Objektsicherheitsbegehungen: https://www.gebäudedokumentation.at

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Aussender: ISHAP Gebäudedokumentations GmbH Ansprechpartner: Bmstr. ing. Thomas Korol Tel.: +43 1 236 41320 E-Mail: t.korol@ishap.at Website: www.ishap.at