Wien (OTS) – Der Umgang mit dem Geburtshaus Adolf Hitlers in Braunau am Inn stellte seit mehr als 70 Jahren für die zweite Republik eine Herausforderung vor allem im Zusammenhang mit der Geschichte des Dritten Reichs in Österreich dar. Um der Verantwortung gerecht zu werden, wurde die Liegenschaft mit der Adresse „Salzburger Vorstadt 15, Braunau am Inn“ auf Grundlage einer speziellen gesetzlichen Ermächtigung im Jänner 2017 enteignet. Dafür wurde an die vormalige Eigentümerin ein Entschädigungsbetrag in Höhe von EUR 812.000 geleistet. Der Gesetzgeber hat der Republik Österreich damit aufgetragen, nach der Enteignung eine Nutzung der Liegenschaft sicherzustellen, durch die jegliche Form nationalsozialistischer Umtriebe unterbunden wird. Nach den Vorarbeiten im August dieses Jahres wird noch im November 2019 ein EU-weiter Architektenwettbewerb gestartet, der von der Bundesimmobilen GmbH (BIG) im Auftrag des Bundes durchgeführt wird. Durch die Vorschläge im Wettbewerb soll die Empfehlung der seinerzeitigen interdisziplinären Kommission umgesetzt werden und sich das Haus zukünftig nach seiner äußeren Umgestaltung architektonisch in das bestehende Ensemble der Vorstadt in Braunau eingliedern. Das Gebäude soll nach seiner Umgestaltung das Bezirkspolizeikommando und die Polizeiinspektion Braunau am Inn aufnehmen. Demgemäß sollen die Wettbewerbsvorschlägen ein innovatives Raum- und Funktionskonzept für eine derartige Nutzung enthalten. „Durch die zukünftige Nutzung des Hauses durch die Polizei soll ein unmissverständliches Zeichen dafür gesetzt werden, dass dieses Gebäude für immer einer Erinnerung an den Nationalsozialismus entzogen ist“, sagt Innenminister Wolfgang Peschorn. Die Wettbewerbsvorschläge sind von einer unabhängigen Expertenjury zu bewerten, der nicht nur Architekten, sondern auch ein Vertreter der Stadt Braunau, der BIG, des Bundes und der Nationalfonds angehören werden. Mit einem Ergebnis des Architekturwettbewerbs ist im ersten Halbjahr 2020 zu rechnen.
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