Enteignung des „Geburtshauses Hitlers“ in Braunau am Inn

Wien (OTS) – Die Eigentümerin des Grundstücks, auf dem das Geburtshaus Hitlers steht, soll enteignet werden. Das dafür notwendige Bundesgesetz ging am 27. Mai 2016 in Begutachtung. Das Innenministerium hat das Gebäude seit 1972 gemietet. Es war bestrebt zu verhindern, dass das Geburtshaus Hitlers eine „Pilger- oder Gedenkstätte“ für Menschen wird, die nationalsozialistischem Gedankengut verhaftet sind. Das ist im Rahmen eines Mietverhältnisses jedoch nicht auf Dauer möglich. Seit mehreren Jahren versuchten Vertreter des Innenministeriums, die Liegenschaft inklusive des Gebäudes zu kaufen. Die Verhandlungen scheiterten jedoch. Als einziges Mittel wird es nun angesehen, das Eigentumsrecht an die Republik Österreich durch Enteignung zu übertragen – unter Leistung einer angemessenen Entschädigung. Daher sieht der zur Begutachtung versandte Gesetzesentwurf vor, dass ein eigenes „Bundesgesetz über die Enteignung der Liegenschaft Salzburger Vorstadt 15 in Braunau am Inn“ erlassen wird. Die Republik Österreich kommt damit ihrer historischen Verantwortung nach, an diesem Ort auf Dauer Wiederbetätigung und bejahendes Gedenken an den Nationalsozialismus zu unterbinden. Die Höhe der Entschädigung wird mit Bescheid nach den Bestimmungen des Eisenbahn-Entschädigungsgesetzes festgesetzt.

Bundesministerium für Inneres Alexander Marakovits, Mag. Sprecher des Ministeriums +43-1-53126-2344 alexander.marakovits@bmi.gv.at www.bmi.gv.at

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