Wels (pts005/25.04.2020/17:00) – Teil 2 unserer neuen Serie zum Thema Glücksspiel und Spielerschutz in Österreich.
In der Zeitschrift profil im November 2019 https://www.spielerhilfe.at/profil-bericht-wie-die-casinos-austria-den-spielerschutz-vernachlaessigen wurde der Fall eines Spielers bekannt, der sich bei der Casinos Austria Tochter „winwin“ selbst sperren ließ. Aufgrund seiner Spielsucht wich der Spieler kurz daraufhin in Betriebe der Casinos Austria selbst, also der Mutterfirma, aus. Dort erhielt er trotz seines in der Casinos Austria Gruppe bekannten problematischen Spielverhaltens bis zu 7x pro Woche Zutritt ohne das die Casinos Austria Maßnahmen zum Spielerschutz ergriffen. Keine Besuchsbeschränkung, keine Sperre der Casinos für den betreffenden Spieler. Der Vorwurf des Spielers, der letztlich mehr als 633.000 Euro verloren hat, lautet dass die Casinos Austria bereits über seine Spielsucht hätten Bescheid wissen und ihn hätten sperren müssen, da doch die Selbstsperre und weiterführende Besuchsbeschränkung bei der Tochter „winwin“ in der Casinos Austria Gruppe bekannt war.
Eine Anfrage Ende 2019 beim Finanzministerium als auch bei den Casinos Austria ergab, dass die Unternehmen winwin und Casinos Austria untereinander keine Daten austauschen dürfen, da diese als getrennte Unternehmen zu sehen sind, und auch über verschiedene Glücksspiel-Konzessionen verfügen, der strenge Datenschutz und das Spielgeheimnis verhindere dies. Ein unternehmensübergreifender Spielerschutz war somit nicht möglich, da der Datenaustausch innerhalb der Gruppe nicht erlaubt ist. So das Finanzministerium und die Casinos Austria Gruppe, was bereits in der profil Ausgabe im November 2019 bekannt wurde.
Innerhalb der Unternehmensgruppe der Casinos Austria wird Datenschutz offenbar nicht so ernst genommen Gleich vorweg sei betont: Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung. Laut uns vorliegenden Belegen steuert eine einzige Person die Spielerschutz-Aufgaben bei der Casinos Austria Gruppe: Mitarbeiter F. (Name geändert) hatte Zugriff auf die Daten der einzelnen Unternehmen und Spieler. Er sah die Zutritte zu den Spielstätten, die Aufzeichnungen der Gewinn- und Verlustrechnungen, und konnte die Bewegungen der Gäste tagtäglich innerhalb der einzelnen Unternehmensbetriebe mitverfolgen. Er wusste somit auch über allenfalls verhängte Besuchsbeschränkungen oder Spielsperren und Selbstsperren dieser Kunden Bescheid. F. war auch persönlich für die verschiedenen Betriebe vor Ort, um mit betreffenden Spielern Gespräche im Sinne des Spielerschutz zu führen. Sowohl für die Casinos Austria, als auch für die Tochter winwin.
Auf der uns vorliegenden Visitenkarte von F. sind die verschiedenen Logos der einzelnen Casinos Austria Unternehmen zu sehen. Die Einrichtung mehrerer verschiedener E-Mail-Adressen für F. (@lotterien.at, @casinos.at, usw.) diente wohl eher der optischen Kosmetik.
Das Finanzministerium wusste als Aufsicht über diese Vorgänge Bescheid Das Finanzministerium, als Aufsichtsbehörde für die Casinos Austria, wurde von uns gefragt, weshalb es trotz Wissen dieser Missstände und somit möglicher Verstöße kein Einschreiten gab. Das Ministerium antwortete, dass sich der Tätigkeitsbereich der Glücksspielaufsicht auf die Einhaltung der Bestimmungen des Glücksspielgesetzes beschränke, und dem Finanzministerium keine Rechtsprechung vorliegt, die eine glücksspielrechtliche Auswirkung von etwaigen Datenschutzverletzungen zur Folge haben könnte. Ein Mitwissen der fraglichen Vorgänge bei den Casinos Austria beziehungsweise Besetzung der Leitung des Spielerschutzes durch eine zentrale Person wird jedoch nicht bestritten. Der Datenschutz und das Spielgeheimnis scheinen hier offenbar als Vorwand für den äußerst mangelhaften Spielerschutz innerhalb der Unternehmensgruppe. Eine von uns an die Casinos Austria gerichtete Anfrage zu den angeführten Punkten blieb bisher unbeantwortet.
Dieser Fall könnte zum teuren Musterfall werden Es wird sich in weiterer Folge zeigen, wie die Argumentation betreffend Datenschutz und daher dem vermeintlich nicht möglich gewesenen Spielerschutz übergreifend auf die verschiedenen Betriebe innerhalb der Casinos Austria Gruppe, zu behandeln ist. Betroffene Spieler könnten so eventuell bei Spielerklagen, zur Rückforderung ihrer Spielverluste, diese Argumentation vorbringen. Denn diese Vorgänge dürften nicht zum ersten Mal vorgekommen sein, wie uns vorliegende Belege zeigen. Bei „winwin“ oder Casinos Austria gesperrte Spieler hatten so die Möglichkeit beim Online-Angebot der Casinos Austria Gruppe „Win2day“ weiterzuspielen. Wir erinnern uns: Der Datenschutz soll auch hier den übergreifenden Spielerschutz verhindern, so die Casinos Austria in Ihrer Aussage gegenüber profil.
Ein großer Widerspruch Der anfangs geschilderte Fall des Spielers, der trotz Sperre bei der Casinos-Tochter „winwin“ weiter bei den Casinos Austria spielen durfte, veranlasste die Casinos Austria zu der Aussage, dass dies aufgrund von Datenschutz und Spielgeheimnis eben nicht erlaubt sei, die Daten von Spielern innerhalb der Unternehmen der Casinos Austria Gruppe weiterzuleiten. Der nun vorliegende Bericht belegt das es nicht am Datenschutz oder Spielgeheimnis lag, sondern dass die unterschiedlichen Unternehmen davon sehr wohl Bescheid wussten, da der Leiter der Spielerschutz-Abteilung Zugriff auf diese Daten hatte.
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