Wien (pts010/30.10.2019/09:00) – Kurz vor Jahresende gibt es noch einige Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Monika Seywald, Partnerin und Steuerberaterin bei TPA, gibt eine Übersicht über die wichtigsten Tipps und praktische Informationen für Unternehmer.
Gewinnfreibetrag 2019 – kaufen Sie rechtzeitig Wertpapiere!
Sowohl Einnahmen-Ausgaben-Rechner als auch Bilanzierer können auch heuer einen Betrag ihres steuerlichen Gewinnes (ausgenommen Veräußerungsgewinn) steuerfrei stellen, wenn sie rechtzeitig in bestimmte abnutzbare Anlagegüter und/oder begünstigte Wertpapiere investieren. „Kaufen Sie rechtzeitig Wertpapiere und das zeitgerecht vor dem Jahreswechsel“, empfiehlt TPA-Partnerin Monika Seywald, „Allerdings gilt hier eine Behaltefrist von vier Jahren.“
Konkret beträgt der Gewinnfreibetrag 13,0 % bis zu einem Gewinn von EUR 175.000, 7,0 % für den Gewinnteil zwischen EUR 175.000 und 350.000 und 4,5 % für den Gewinnteil zwischen EUR 350.000 und 580.000. Somit ergeben sich ein maximaler Gewinnfreibetrag in Höhe von EUR 45.350 und eine maximale Steuerersparnis von EUR 22.675. Bis zu einem Gewinn von EUR 30.000 kann der Freibetrag ohne Investition geltend gemacht werden (sog. Grundfreibetrag), und zwar auch zusätzlich zum Betriebsausgabenpauschale; für den investitionsabhängigen Gewinnfreibetrag ist das nicht möglich.
Erhöhung der Grenze für GWGs ab 2020
Ab 1.1.2020 wird die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (GWG) von EUR 400 auf EUR 800 angehoben. Wenn eine betriebliche Investition oder Anschaffung eines Arbeitsmittels über EUR 400 und höchstens EUR 800 ansteht, kann eine Verschiebung des Vorhabens auf Anfang 2020 vorteilhaft sein, weil dann eine Sofortabschreibung möglich ist. Die Erhöhung der GWG-Grenze auf EUR 800 gilt auch für die außerbetrieblichen Einkünfte, also auch für Arbeitnehmer und Vermieter.
GSVG Voraus- bzw. Nachzahlungen
Die Finanz anerkennt bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern eine „Vorauszahlung“ von GSVG-Beiträgen, wenn diese in ihrer Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung für das betreffende Jahr entsprechen. Es besteht auch die Möglichkeit, die vorläufige Beitragsgrundlage teilweise oder gänzlich bis zur Höchstbeitragsgrundlage zu erhöhen. Die Steuer-Expertin Monika Seywald empfiehlt: „Rechnen Sie bei der SVA mit einer Nachzahlung, können Sie durch Leistung einer ‚freiwilligen‘ Vorauszahlung Ihren Gewinn reduzieren.“
Neue Selbständige müssen ein Überschreiten der Versicherungsgrenzen melden, sonst kommt ein Strafzuschlag von 9,3 % zur Anwendung. Das Überschreiten muss dabei innerhalb von 8 Wochen nach Ausstellung des Einkommensteuerbescheides gemeldet werden.
Energieabgabenvergütung, auch für Dienstleister
Auch Dienstleister haben die Möglichkeit, einen Energieabgaben-Vergütungsantrag zu stellen. Dieser muss spätestens bis zum Ablauf von fünf Jahren gestellt werden. Für das Jahr 2014 und folgende kann ein Vergütungsantrag somit noch bis zum 31.12.2019 gestellt werden. Dienstleistungsbetriebe mit einem potentiellen Anspruch, sollten deshalb vorsorglich einen Antrag für die Jahre ab 2014 einbringen.
Investieren Sie noch 2019 in Immobilien
Bei Investitionen in Immobilien und deren Inbetriebnahme bis 31.12.2019 ist noch eine Halbjahresabschreibung möglich. Weiters können Vorauszahlungen auf laufende Reparaturen des kommenden Jahres getätigt und diese sofort abgesetzt werden.
Veranstaltungs-Tipp WKW Steuerabend : Die Wirtschaftskammer Wien veranstaltet am 6.11.2019 den „Steuerabend“ in der Reed Messe Wien. Die TPA-Partner Monika Seywald und Wolfgang Höfle fassen vor Ort die wichtigsten Steuer-Tipps zum Jahresende zusammen und geben einen Überblick über die beschlossene Steuerreform. Infos unter: https://www.tpa-group.at/de/events/wk-wien-steuerabend-2019/
Mehr Steuer-Tipps zum Jahresende finden Sie hier: https://www.tpa-group.at/de/publications/tpa-steuerspartipps-2019/
Über TPA TPA feiert 2019 40-jähriges Jubiläum und ist eines der führenden Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen in Österreich. Das Angebot umfasst Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung. 650 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in 14 österreichischen Niederlassungen in Graz, Hermagor, Innsbruck, Klagenfurt, Krems, Langenlois, Lilienfeld, Linz, Schrems, St.Pölten, Telfs, Villach, Wien und Zwettl beschäftigt.
Die TPA Gruppe ist – mit rund 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – neben Österreich in elf weiteren Ländern in Mittel- und Südosteuropa tätig: Albanien, Bulgarien, Kroatien, Montenegro, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
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Aussender: TPA Steuerberatung GmbH Ansprechpartner: Gerald Sinabell Tel.: +43 1 588 35 428 E-Mail: gerald.sinabell@tpa-group.at Website: www.tpa-group.at