Stellungnahme der Stadt Linz zum Vorwurf des Finanzministeriums

Linz (OTS) – Bekanntlich erhob letzte Woche das Finanzministerium den Vorwurf gegenüber dem Linzer Magistrat, selbst nach Bekanntwerden der so genannten Aktenaffäre Anzeigen ignoriert zu haben. So wird als Musterfall eine Anzeige gegen eine Linzer Fassadenbaufirma angeführt. Diese habe 25 Kroaten schwarz beschäftigt, der Schaden habe sich auf 100.000 Euro belaufen. Laut Behauptung des Finanzministeriums sei dieser Fall durch Untätigkeit der Behörde erst nach Bekanntwerden der Affäre verjährt. Eine exakte Prüfung dieses Falles während des vergangenen Wochenendes durch interne und externe Experten ergibt eindeutig: der Vorwurf des Finanzministeriums ist juristisch haltlos und schlichtweg falsch. Zwtl.: Darstellung der Stadt Linz zum Musterfall des Finanzministeriums Im Detail: der unter der Aktenzahl 044610/2014 registrierte Fall bezieht sich auf den Einsatz von 21 Arbeitern ohne sowie 4 Arbeitern mit gefälschten Papieren im Auftrag einer Linzer Fassadenbaufirma auf einer Baustelle in Wien. Der Tatzeitraum wird in der von der Finanzpolizei an die Stadt Linz gerichteten Anzeige exakt zwischen 24. März und 30. April 2014 benannt. Aus der von Rechtsanwalt Mag. Denkmair bis Dezember 2017 vorgenommenen Beurteilung geht unmissverständlich hervor, dass die Strafbarkeitsverjährung (Anm.: Frist 3 Jahre) mit 1. 5. 2017 eintrat, also vor Bekanntwerden der Strafanzeige am 9. Juni des selben Jahres. Eine nunmehr im Detail erfolgte Überprüfung des Sachverhaltes durch interne und externe Juristen ergibt ebenfalls eindeutig, dass diese von Rechtsanwalt Denkmair vorgenommene Überprüfung der Frage der Verjährung rechtsrichtig und die Causa tatsächlich bereits zum 1. Mai 2017 verjährt war. Die anderslautende Darstellung des Finanzministeriums ist explizit falsch. Die sowohl von der Finanzpolizei als auch vom Finanzministerium vertretene Rechtsansicht der Verjährungsfrist widerspricht eindeutig der geltenden Rechtslage und der höchstgerichtlichen Judikatur. Der Musterfall für die Vorwürfe des Finanzministers, wonach dieser Fall zeige, dass in Linz weiterhin Strafanträge wegen Untätigkeit der Behörde verjährten, bricht in sich selbst zusammen. Zwtl.: Stadt Linz vermisst Kooperationsbereitschaft des Finanzministeriums Zudem lässt die Kooperationsbereitschaft des Finanzministeriums aus Sicht der Stadt Linz zu wünschen übrig. Seit Donnerstag letzter Woche bemüht sich Vizebürgermeisterin Karin Hörzing, konkrete Fakten über behauptete weitere 70 Fälle von neu erfolgter Verjährung zu erhalten. Intensive Untersuchungen, die auch während des gesamten Wochenendes angestellt wurden, ergeben nach wie vor keine Indizien in Richtung der Stichhaltigkeit der Vorwürfe aus Wien. Der Umstand, dass die erneut erhobenen Verjährungsvorwürfe erkennbar auf einer unrichtigen Rechtsauffassung basieren, macht es für die Stadt Linz unmöglich, diese von der Finanzpolizei genannten 70 Fälle selbst zu identifizieren, sodass diesbezüglich die Stadt Linz auf die Angaben der Finanzpolizei angewiesen ist. Konkrete Angaben würden eine lückenlose und zudem umgehende Aufklärung erleichtern. Zwtl.: Darstellung der Vorgangsweise der Stadt Linz seit Sommer 2017 Im Zusammenhang mit der Bearbeitung sämtlicher seit Sommer 2017 bekannt gewordener Verjährungsfälle wurde im August des selben Jahres eine Auflistung bereits verjährter und nicht verjährter Fälle erstellt. Die Priorität in der Bearbeitung lag bei all jenen Causen, die zu diesem Zeitpunkt nicht verjährt waren, um eine zeitgerechte Bearbeitung sicher zu stellen. Derzeit läuft auch die Aufarbeitung der alten, bereits verjährten Fälle aus der Zeit vor August 2017. Alle damaligen Anzeiger, somit auch die Finanzpolizei, erhalten daher laufend Einstellungen von Verfahren aus der Zeit vor August 2017. Diese Bescheide behandeln explizit keine neuen Fälle, bearbeiten Altlasten und müssen aus verfahrenstechnisch formalen Gründen eingestellt werden. Dadurch entsteht kein weiterer als der bereits vom Bundesrechnungshof bezifferte Schaden für Österreichs Steuerzahler. Zwtl.: Klarstellung der Stadt Linz zum Thema „Urgenzen“ Die Finanzpolizei gab Mittwoch letzter Woche bekannt, sie hätte im Zeitraum zwischen Mai und August 2017 1.141 Urgenzschreiben in 400 Fällen an die Stadt Linz gesandt. Hierzu ist festzuhalten, dass die Finanzpolizei offensichtlich in regelmäßigen Abständen von 2 bis 3 Monaten Urgenzschreiben verschickt – auch in jenen Fällen, die laufend und korrekt innerhalb der Verjährungsfristen in Bearbeitung sind. Es ist somit ersichtlich, dass die Anzahl dieser Schreiben kein Indikator für ein verspätetes Vorgehen einer Behörde ist!

Bettina Langeder Pressesprecherin Bürgermeister Klaus Luger Hauptplatz 1, 4041 Linz Tel: +43 732/7070-1035 Fax: +43 732/7070-541035 bettina.langeder@mag.linz.at

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