BMVIT/ASFINAG: Temporäre Freigabe des Pannenstreifens auf A4-Teilabschnitt

Wien (OTS) – In der ersten Juli-Hälfte 2018 startet die ASFINAG auf Initiative des Verkehrsministeriums ein innovatives Pilotprojekt: Die temporäre Freigabe des Pannenstreifens bei Überlastung. Teststrecke ist die A 4 Ost Autobahn auf knapp vier Kilometern in Fahrtrichtung Ungarn zwischen der Simmeringer Haide und dem Knoten Schwechat. Die temporäre Freigabe des Pannenstreifens als zusätzliche Fahrspur ist ein internationales Erfolgsmodell. Das zeigen die Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern wie Holland, Großbritannien oder Deutschland. Im Bundesland Hessen wurde durch diese Maßnahme ein Kapazitätsgewinn bis zu 25 Prozent erzielt. „Der Verkehr auf Autobahnen und Schnellstraßen steigt. Neben baulichen Maßnahmen sind daher vor allem in Ballungsräumen neue Konzepte von Verkehrspolitik und Straßenbetreibern gefragt, um den Verkehr flüssig zu halten und Staus zu verringern. Die temporäre Freigabe des Pannenstreifens ist eine international bewährte Antwort auf die aktuellen Herausforderungen durch das steigende Mobilitätsbedürfnis“, sagt Verkehrsminister Norbert Hofer. „Wir setzen auf Innovationen, damit unsere Kundinnen und Kunden gut und rasch ankommen. Eine davon ist der Pilotversuch zur temporären Pannenstreifen-Freigabe auf der A 4. Höhere Kapazität, weniger Staus und damit mehr Verkehrssicherheit, das sind unsere Ziele für die Lenkerinnen und Lenker“, betont ASFINAG Vorstandsdirektorin Karin Zipperer. So funktioniert die Pannenstreifen-Freigabe 1. Sicherheit geht vor: Check der Strecke vor Pannenstreifen-Freigabe 27 neue Webcams erfassen lückenlos Livebilder des gesamten Abschnittes. Und vor jeder Freigabe erfolgt vor Ort der Sicherheits-Check durch die Traffic Manager, das mobile Spezialteam der ASFINAG. Erst danach gibt es „grünes Licht“ für das Befahren einer dritten Spur auf der A 4 in Richtung Ungarn. Die Verkehrsmanagement Zentrale in Wien Inzersdorf schaltet die Anzeigen für die 3,8 Kilometer „frei“. 2. Pannenstreifen wird geöffnet: Anzeige direkt auf der Strecke Der geöffnete Pannenstreifens wird direkt darüber auf den elektronischen Überkopfwegweisern mit einem grünen Pfeil signalisiert – und weiters rechts neben der Fahrbahn durch das Anzeigen der dritten Fahrspur. Wenn diese Anzeigen nicht aktiv sind, ist das Befahren des Pannenstreifens nicht erlaubt! 3. Verkehrsüberlastung zu Ende: Pannenstreifen wird „geschlossen“ Sobald die Verkehrsbelastung zurückgeht, sperrt die ASFINAG den Pannenstreifen wieder manuell. Im Bereich der Simmeringer Haide – also beim Beginn des freigegebenen Pannenstreifens – erscheint dann auf der Überkopfanzeige oberhalb des zusätzlichen Fahrstreifens ein gelb blinkender Pfeil. Dieser weist die Lenkerinnen und Lenker darauf hin, dass der Pannenstreifen jetzt nicht mehr Befahren werden darf. Auch rechts neben der Fahrbahn wird mittels Pfeilen auf die Sperre und das rasche Verlassen des Pannenstreifens hingewiesen. Für jene Lenkerinnen und Lenker, die zum Zeitpunkt der Sperre bereits irgendwo weiter vorne auf dem Pannenstreifen unterwegs sind, ändert sich die Anzeige nicht – sie bleibt auf „grün“. Damit will die ASFINAG nicht notwendige, riskante Spurwechsel verhindern. Die Fahrt kann also bis Knoten Schwechat über den Pannenstreifen fortgesetzt werden. Nach der Räumphase erlischt jede Info. Die Signale über dem Pannenstreifen sind „schwarz“ und auch die Hinweiszeichen am rechten Rand zeigen keine Fahrstreifenanzahlen mehr an. Der Pannenstreifen ist für den Fließverkehr gesperrt. Die fünf wichtigsten Fragen zur temporären Pannenstreifen-Freigab 1. Welches Tempolimit gilt am Teilabschnitt der A 4? Bei freigegebenem Pannenstreifen gilt – wie im Normalzustand – das auf den Überkopfanzeigen je nach Verkehrsdichte geschaltene Tempolimit. 2. Dürfen Pkw und Lkw jede Fahrspur benützen? Pkw dürfen jede der drei Spuren auf dem Abschnitt der A 4 benützen. Nicht so Lkw: Die ganz linke Spur ist künftig etwas schmäler und nur Pkw vorbehalten, hier gilt dann ein Fahrverbot (wie in Baustellenbereichen) für überbreite Lkw. 3. Was muss ich bei der Abfahrt auf die S 1 beachten? Ist der Pannenstreifen freigegeben, ist dieser zugleich die Abbiegespur auf die S 1. Wer in Richtung Flughafen/Ungarn weiterfährt, benützt die ganz linke oder mittlere Spur, alle anderen ordnen sich rechtzeitig am freigegebenen Pannenstreifen (die ganz rechte Spur) ein – wie es auch auf den Anzeigetafeln am Fahrbahnrand mehr als einen Kilometer vor der Abfahrt auf die S 1 (Knoten Schwechat) angezeigt ist. 4. Was tun bei Pannen? Bei Pannen sollten Lenkerinnen und Lenkern das Auto nach Möglichkeit in einer der beiden neu errichteten Pannenbuchten abstellen, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern. Bei Pannen oder Unfällen wird der Pannenstreifen von der Zentrale Inzersdorf auch umgehend geschlossen. 5. Wie funktioniert die Rettungsgasse? Die Rettungsgasse ist bei stockendem Verkehr genauso zu bilden wie auf Autobahnen und Schnellstraßen mit drei Fahrspuren: Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen bleiben ganz links, die Fahrzeuge auf dem mittleren Fahrstreifen und auf dem Pannenstreifen (also der dritten Spur) ordnen sich rechts ein. Einsatzfahrzeuge benutzen die freie Gasse zwischen der ersten und der zweiten Kolonne. Best Practice: Internationale Erfahrungen zeigen, dass es klappt Die temporäre Freigabe des Pannenstreifens als zusätzliche Fahrspur ist ein internationales Erfolgsmodell. Das zeigen die Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern wie Deutschland, Holland und Großbritannien. Spitzenreiter ist Holland. Auf mehr als 300 Autobahnkilometern wird dort regelmäßig bei Verkehrsüberlastung der Pannenstreifen für den Individualverkehr geöffnet. Auch in Deutschland wird die zeitweise Öffnung einer zusätzlichen Fahrspur bereits auf 222 Autobahn-Kilometern praktiziert. In Hessen wurde durch diese Maßnahme ein Kapazitätsgewinn von zehn bis 25 Prozent erzielt.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie Volker Höferl Pressesprecher BM Ing. Norbert Hofer 01/71162 658121 volker.hoeferl@bmvit.gv.at www.bmvit.gv.at Mag. Christoph Pollinger, M.A. Marketing und Kommunikation AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN- FINANZIERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT TRAUNUFERSTRASSE 9 A-4052 ANSFELDEN TEL +43 (0) 50108-16841 FAX +43 (0) 50108-10832 christoph.pollinger@asfinag.at www.asfinag.at

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