IG Windkraft: Paris-Abkommen ohne Maßnahmen Schall und Rauch

St. Pölten (pts027/04.11.2016/11:30) – Mit dem heutigen Inkrafttreten des Klimaabkommens von Paris wird es immer augenscheinlicher, dass konkrete Maßnahmen und deren Umsetzung in Österreich fehlen. „Selbst in jenen Bereichen, wo alle Fakten klar auf dem Tisch liegen, tut sich die Politik offenbar schwer, Gesetze auf den Weg zu bringen“, bemerkt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, und fordert einmal mehr die Politik auf, die kleine Novelle des Ökostromgesetzes endlich in Begutachtung zu schicken.

Vor einem Jahr hat sich die Weltgemeinschaft zu einem neuen Klimaabkommen bekannt und Österreich in Paris vollmundig die hundertprozentige Stromversorgung mit erneuerbaren Energien bis 2030 verkündet. Am 8. Juli stimmte der österreichische Nationalrat für das Klimaabkommen. Heute tritt dieses in Kraft. „Wer annimmt, dass nach so viel Zustimmung die österreichische Politik schon längst bei der Umsetzung von Maßnahmen wäre, der liegt falsch“, bemerkt Moidl, und setzt fort: „Seit drei Jahren diskutieren wir die Novellierung des Ökostromgesetzes. In Begutachtung ist das Gesetz aber noch immer nicht geschickt worden.“

Taten statt Warten

Kein österreichisches Ökostromgesetz wurde so lange nicht novelliert wie das aktuell geltenden ÖSG 2012. „Nicht dass es keinen Änderungsbedarf geben würde, oder dass der Politik die Notwendigkeit der Änderungen nicht bewusst wäre, offenbar tut sich die österreichische Politik derzeit generell schwer, vom Reden zum Handeln zu kommen,“ kritisiert Moidl. Dabei ist es höchste Zeit, dass die Regierung endlich einen Gesetzestextvorschlag vorlegt. Soll bis Jahresende die Novelle des Ökostromgesetzes im Parlament beschlossen werden, muss das Gesetz am 22. November im Ministerrat behandelt werden. Davor ist eine Begutachtung des Entwurfes nötig.

Bereits jetzt müsste die übliche Begutachtungsfrist von sechs Wochen verkürzt werden. Schafft es die Politik nicht, sich über eine Novelle rechtzeitig zu einigen, besteht die nächste Möglichkeit erst wieder im März nächsten Jahres. „Diese unnötige Verzögerung würde die Unsicherheit in der Branche noch weiter erhöhen und den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter abbremsen“, bemerkt Moidl.

Windkraftausbau geringer als vor 13 Jahren

Die IG Windkraft fordert daher die Regierung auf, den längst überfälligen Entwurf einer Novelle des Ökostromgesetzes endlich in Begutachtung zu senden. „Es kann nicht sein, dass die Politik sich immer wieder für erneuerbare Energien ausspricht, gleichzeitig aber zusieht, wie der Ausbau jährlich abnimmt. Im Jahr 2016 werden nur rund 240 MW Windkraft neu errichtet, während es vor 13 Jahren noch 276 MW waren“, bemerkt Moidl und ergänzt abschließend: „Die Regierung muss ihre Handlungsfähigkeit wieder zurück erlangen.“

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Aussender: IG Windkraft Ansprechpartner: Mag. Martin Fliegenschnee-Jaksch Tel.: +43 (0)699 1 88 77 855 E-Mail: m.fliegenschnee@igwindkraft.at Website: www.igwindkraft.at