Als Energieberater von Fördermitteln des Bundes profitieren

Darmstadt (pts024/04.05.2016/10:00) – Um von Förderprogrammen des Bundes profitieren zu können, müssen Planer in den entsprechenden Energieeffizienz-Experten-Listen bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) eingetragen sein. Die dazugehörigen Anforderungen wurden unter anderem im Bereich der Nichtwohngebäude verschärft. Deshalb hat die Ina Planungsgesellschaft mbH (ina), die in Kooperation mit der Technischen Universität (TU) Darmstadt Fernlehrgänge für das energieoptimierte Bauen anbietet, ihren Zertifikatslehrgang „Energieberater Nichtwohngebäude“ zum Jahresbeginn überarbeitet.

Bis zum 30. April haben bereits sechs Teilnehmer erfolgreich die Qualifikation nach den neuen Regeln erworben. Sie dürfen sich ab sofort „Energieberater TU Darmstadt“ nennen. Das trifft auch für acht Besucher des Zertifikatslehrgangs „Energieberater Wohngebäude“ zu, die gemeinsam mit einem Teilnehmer am Lehrgang für Hocheffizienzgebäude zum „Fachplaner TU Darmstadt“ ihre Prüfung am 29. April in Darmstadt ablegten.

Den Abschluss der Kurse bildet jetzt eine jeweils ein- bis eineinhalbtägige Veranstaltung. Denn die dena fordert seit dem 1. Januar 2016 nicht nur eine schriftliche Prüfung, sondern auch einen Präsenzanteil, der mindestens sechs Prozent des Lehrgangsumfangs entspricht. Das heißt, bei einem Fernkurs mit beispielsweise 130 Unterrichtseinheiten (UE), sind knapp sechs Stunden Anwesenheit vor Ort obligatorisch. Die quartalsweisen Abschlussveranstaltungen der ina beginnen mit einer eineinhalbstündigen Klausur. Anschließend werden praxisrelevante Themen diskutiert und bearbeitet. Je nach Lehrgang und Vorqualifikation der Teilnehmenden werden die Workshops immer freitags und samstags angeboten.

So können sowohl Akademiker als auch Handwerker den Anforderungen für den Eintrag in den dena Energieeffizienz-Experten-Listen genügen. Für bereits dort eingetragene Planer bietet ina Auffrischungslehrgänge mit 24 und 32 UE an. Sie vermitteln Wissen zu den Themen „Wege zum Niedrigstenergiegebäude 2020“ und „EnEV 2014 und BAFA-Richtline 2012“. Sämtliche Kurse sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen. Zur leichten Handhabung sind ihre Bedienungsoberfläche und die Programmsystematik immer gleich. Die Inhalte wurden von dem Team erarbeitet, das auch die kontinuierliche fachliche Betreuung der Teilnehmer übernimmt.

Welche Spezifika gelten für Nichtwohngebäude?

Jede Immobilie verlangt ein individuelles Konzept. Vor allem Nichtwohngebäude stellen besondere Ansprüche an die energetische Planung. Dabei ist beispielsweise die Wärmerückgewinnung aus der Abluft oder aus Produktionsprozessen ein größer Baustein der Energieeffizienz. „Wichtig ist die nutzungsspezifische Konzeption und Auslegung. Die Grundlagen dafür werden bereits in der Analyse- und Planungsphase gebildet. Energieberatungen im Mittelstand setzen hier an“, so die Lehrgangs-Tutoren von ina, Matthias Hampe, Friederike Hassemer, Nathalie Jenner und Michael Keller. Entsprechendes Wissen wird von den Planern gefordert, damit ihre Konzepte vom Bund gefördert werden. Im Bereich der Nichtwohngebäude gibt es zwei Möglichkeiten:

KfW-Förderungen

Seit dem 1. Juli 2015 fördert die KfW die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau gewerblich genutzter Nichtwohngebäude in den Bereichen Handel, Dienstleistungen und Industrie (KfW-Programme 276, 277, 278). Außerdem wurden die bestehenden Förderprogramme für kommunale und soziale Nichtwohngebäude wie Schulen oder Krankenhäuser ab dem 1. Oktober 2015 um eine Neubauförderung ergänzt (KfW-Programme 217 bis 220). Die Beantragung der KfW-Förderprogramme bedarf der Einbindung eines Sachverständigen.

Gemäß den KfW-Merkblättern (Energieeffizienz im Unternehmen, Gewerbliche Gebäude) ist ein Sachverständiger im Sinne dieser Kreditprogramme eine nach Paragraph 21 der Energieeinsparverordnung (EnEV) berechtigte Person für die Ausstellung oder Prüfung von EnEV-Nachweisen für Nichtwohngebäude. Der Status des Sachverständigen wird zukünftig aber auch an die Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste für Nichtwohngebäude bei der dena geknüpft sein. Dies setzt eine Zusatzqualifikation mit insgesamt 150 UE voraus. Sie unterteilt sich in Basisthemen „energieeffizientes Bauen und Sanieren“ sowie ein Zusatzmodul „Planung und Umsetzung Nichtwohngebäude“.

BAFA-Förderung „Energieberatung im Mittelstand“

Die Energieberatung soll in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale bei Gebäuden und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten aufzeigen. Ziel des Programms „Energieberatung im Mittelstand“ ist es daher, die Anzahl der durchgeführten Energieberatungen in KMU weiter voran zu bringen und damit vorhandene Energieeinsparpotenziale zu heben. Bei den geförderten Energieberatungen handelt es sich um Energieaudits im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie. Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, maximal 8.000 Euro. Maximal 1.200 Euro Zuwendung können Unternehmen mit jährlichen Energiekosten bis 10.000 Euro erhalten.

Die Energieberatung beziehungsweise die Umsetzungsbegleitung ist nur zuwendungsfähig, wenn diese durch einen vom BAFA zugelassenen Energieberater erfolgt. Diesen kann das antragstellende Unternehmen wählen. Der Berater muss als Grundqualifikation über eine anerkannte berufliche Vorqualifikation verfügen. Dazu gehören zum Beispiel Absolventen eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums in Energietechnik, Umwelttechnik, Technische Gebäudeausrüstung, Bauingenieurwesen, Architektur; staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker sowie Handwerksmeister. Zusätzlich muss eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit nachgewiesen werden. Innerhalb derselben müssen praxisbezogene Kenntnisse über die betriebliche Energieberatung erworben worden sein.

Zum Zeitpunkt der Eintragung muss der Planer darüber hinaus eine Tätigkeit als selbständiger oder angestellter Energieberater in einem Beratungsunternehmen nachweisen können. Als Zusatzqualifikation erfordert der Eintrag in die Liste den Nachweis einer erfolgreich absolvierten Fortbildung im Bereich der gewerblichen Energieberatung durch Kurse oder Lehrgänge von mindestens 16 UE. Sie dürfen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Steckbrief: Zertifikats-Fernlehrgang „Energieberater Nichtwohngebäude“

Der Zertifikatslehrgang „Energieberater Nichtwohngebäude“ erfüllt die genannten Ansprüche. Er umfasst 150 UE und berechtigt die Absolventen bei entsprechender beruflicher Vorqualifikation dazu, * Energieausweise für bestehende Nichtwohngebäude auszustellen, * die BAFA-geförderte „Energieberatung im Mittelstand“ sowie * die Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude“ (KfW) durchzuführen, * sich auf den entsprechenden dena-Energieeffizienz-Expertenlisten für diese Förderprogramme des Bundes eintragen zu lassen und * den Titel „Energieberater TU Darmstadt für Nichtwohngebäude“ zu tragen.

Der Lehrgang bietet den Teilnehmern hierfür alle notwendigen rechtlichen und normativen wie auch bauphysikalischen und technischen Zusammenhänge. Darüber hinaus zeigt er, wie unterschiedliche Optimierungsvarianten gegeneinander abzuwägen und Modernisierungsempfehlungen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Belange zu erstellen sind. Das Theoriewissen wird dabei anschaulich und praxisnah mit einem konkreten Fallbeispiel verdeutlichet und durch weiterführende Anlagen ergänzt. Architekten und Ingenieure können mit dem Lehrgang zudem ihre berufsständische Fortbildungspflicht erfüllen.

Alle internetbasierten Fernlehrgänge der ina Planungsgesellschaft bieten den Teilnehmern die Möglichkeit, sich ihre Zeit frei einzuteilen und die Studienunterlagen von zu Hause aus zu bearbeiten. Die Anmeldung zu den Lehrgängen und der Beginn des Studiums sind jederzeit möglich. Während diesem steht das gesamte Lehrmaterial online zur Verfügung. Es umfasst vor allem Studienbriefe im pdf-Format mit je rund 40 Seiten und die Betreuung durch das Tutorenteam. Die Lehrgangsgebühren bemessen sich teilnehmer- und lehrgangsspezifisch nach dem benötigten und gewünschten Umfang der Weiterbildung. Sie enthalten sämtliche für eine erfolgreiche Teilnahme notwendigen Inhalte.

20 Prozent Nachlass bekommen wiederkehrende Teilnehmer; Mitglieder des AktivPlus e.V. und des BDB Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V.; Auszubildende, Studenten, Hochschulabsolventen, Arbeitssuchende und Rentner.

Nähere Informationen und kostenfreie Demo-Versionen der Lehrgänge finden Sie unter: http://www.energieberater-ausbildung.de http://energieberater.moodle-kurse.de

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